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   VGH Hessen, 25.02.2011 - 7 B 139/11   

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https://dejure.org/2011,13779
VGH Hessen, 25.02.2011 - 7 B 139/11 (https://dejure.org/2011,13779)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.02.2011 - 7 B 139/11 (https://dejure.org/2011,13779)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - 7 B 139/11 (https://dejure.org/2011,13779)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 1 S 2 AufenthG, § 6 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG, § 25 Abs 4 S 2 AufenthG, § 81 Abs 4 AufenthG
    Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit des Bestehens einer zuvor erteilten Aufenthaltserlaubnis für die begehrte Verlängerung; Fortbestehend geltendes Schengen-Visum als Aufenthaltserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 4 S. 2, AufenthG § 25 Abs. 4 S. 1, AufenthG § 4 Abs. 1 S. 2
    Schengen-Visum, Visum, Aufenthaltserlaubnis, nicht vollziehbar ausreisepflichtig, Ausreisepflicht, vorübergehender Aufenthalt, dringende humanitäre Gründe, dringende humanitäre oder persönliche Gründe, außergewöhnliche Härte, Ausnahmesituation, Betreuungsbedürftigkeit, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit des Bestehens einer zuvor erteilten Aufenthaltserlaubnis für die begehrte Verlängerung; Fortbestehend geltendes Schengen-Visum als Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 23.07.2009 - 2 B 377/09

    Schwere Depression bei nachzugswilligem Elternteil; Pflegebedürftigkeit;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2011 - 7 B 139/11
    Dagegen ist die Annahme einer außergewöhnlichen Härte dann nicht gerechtfertigt, wenn auf die Auswirkungen der Erkrankung des betroffenen Familienangehörigen auch auf andere Weise mit vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen ausreichend reagiert werden kann (zu § 36 AufenthG: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.07.2009 - 2 B 377/09 - zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 08.02.2007 - 1 B 69.06

    Außergewöhnliche Härte; landesrechtliche Altfallregelung; Bleiberechtsregelung;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2011 - 7 B 139/11
    Die in der bisherigen Rechtsprechung aufgestellten hohen Anforderungen zur Auslegung des Begriffs der außergewöhnlichen Härte im Sinne von § 30 Abs. 2 AuslG 1990 gelten auch im Rahmen des § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG (BVerwG, Beschluss vom 08.02.2007 - 1 B 69/06 - NVwZ 2007, 844; Hailbronner, a. a. O., § 25 Rdnr. 91 u. 92).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2007 - 17 B 2167/06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2011 - 7 B 139/11
    (Hailbronner, a. a. O., § 6 Rdnr. 3; zu § 30 Abs. 3 AufenthG: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.12.2007 - 17 B 2167/06 - zit. nach Juris).
  • OVG Bremen, 25.06.1998 - 1 BB 183/98

    Pflegebedürftigkeit; Familienangehöriger; Außergewöhnliche Härte

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2011 - 7 B 139/11
    Dies setzt allerdings voraus, dass der Familienangehörige des Ausländers in besonderer Weise auf dessen Pflege angewiesen und dem Ausländer nicht zuzumuten ist, den der Betreuung bedürftigen Angehörigen ohne den erforderlichen Beistand in Deutschland zurückzulassen (vgl. zu § 30 Abs. 2 Nr. 2 AuslG 1990: OVG Bremen, Beschluss vom 25.06.1998 - 1 BB 183/98 - zitiert nach Juris).
  • VG München, 04.05.2012 - M 24 K 11.4303

    Qualifizierter geduldeter Iraker mit über dreijähriger Beschäftigung als

    § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG enthält zwar keine Begrenzung auf vorübergehende Zwecke (BayVGH vom 19.08.2009, Az. 19 CS 09.1702, juris RdNr. 3), setzt aber den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis voraus, die verlängert werden könnte, was vorliegend aber nicht der Fall ist (HessVGH vom 25.2.2011, Az. 7 B 139/11, juris RdNr. 16).
  • VG München, 17.02.2015 - M 24 K 14.2259

    Asylfolgeantrag, zielstaatsbezogene Gründe, Aufenthaltserlaubnis, syrischer

    Von § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG gesondert zu prüfen ist dabei § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG, weil diese Vorschrift (anders als § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) von ihrer Rechtsfolge her nicht auf die Erteilung einer AE gerichtet ist (Hessischer VGH U. v. 25.2.2011 - 7 B 139/11 - InfAuslR 2011, 247, juris Rn. 16), sondern nur auf die Verlängerung einer AE (siehe unten).
  • VG München, 15.09.2011 - M 4 S 11.2658

    Ausländerrecht; kosovarischer Staatsangehöriger; Antrag auf Erteilung einer

    Erforderlich ist, dass der Ausländer im Zeitpunkt der Antragstellung im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist (VGH Hessen v. 25.02.2011, Az.:7 B 139/11, juris; VG München v. 1.4.2008, Az.: M 12 S 08.847; Hailbronner, AuslR, Stand: Februar 2008, § 25 AufenthG RdNr. 88).
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